Startseite > Bürgerinformation > Infos & Aktuelles > Freizeitwohnungspauschale

Freizeitwohnungspauschale

wohnsitz - CCO Bild von Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

 

 

 

 

Gem. Oö. Tourismusgesetz 2018 müssen Eigentümer einer Wohnung in ganz OÖ eine jährliche Pauschale (Freizeitwohnungspauschale) entrichten, wenn die betreffende Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) eingetragen ist und während eines Kalenderjahres länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde.

Datei herunterladen: PDFInfoblatt

Datei herunterladen: PDFFormular - Erklärung

Datei herunterladen: PDFAuszug Tourismusgesetz