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Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Für eine erfolgreiche Anmeldung via Onlineformular benötigen Sie folgende Dokumente in digitaler Form (z.B. Scan, Foto):
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Ein großer Hund ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein physiologisch unauffälliges Gewicht von mindestens 20 kg aufweist.
Bei Mischlingen bitte alle bekannten Rassen anführen
Bei geschecktem Fell bitte alle Farben aufzählen oder das Fell kurz beschreiben, z.B. "schwarz mit weißen Akzenten"
Deckungssumme mindestens € 725.000,-
z.B. Animaldata, PawID, Petcard, ...
Sie können den Betrag direkt bar am Marktgemeindeamt zahlen oder einfach auf das Konto der Marktgemeinde überweisen. IBAN: AT03 3473 6000 0110 6020 Verwendungszweck: Hundesteuer +Kalenderjahr + Name Hundehalter:in, z.B.: "Hundesteuer 2025 Max Mustermann"
die folgenden Dokumente sind bei der Anmeldung noch nicht zwingend erfordlich, und können via Email, postalisch oder direkt auf dem Gemeindeamt im Bürgerservice nachgereicht werden.