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Oö. Heizkostenzuschuss 2024

31.01.2024 11:00

heizen

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2023/2024 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 1. Februar bis 31. März 2024 mittels Online-Formular über die Website des Landes OÖ beantragt werden. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Sofern kein Internet-Zugang und keine andere unterstützende Person zur Verfügung steht, gibt Ihnen das Marktgemeindeamt Hilfestellung bei der Online-Beantragung.

Bürgerservicestelle: Willi Doppler und Martina Kaser – 07735/6954

Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. Jänner 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

  1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
  2. Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
  3. Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro (nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen)
  4. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.

Welche Informationen benötige ich um den Heizkostenzuschuss zu beantragen?

Bitte halten Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen für die Eingabe der Daten im Online-Formular bereit:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragstellerin/Antragsteller)
  • Ihre Sozialversicherungsnummer (zu finden auf Ihrer E-Card)
  • Namen und Hauptwohnsitzdaten aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • Die Brutto-Jahreseinkommens-Information 2022 aller Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz an der Adresse gemeldet sind
  • Ihre Bankverbindung eines Geldinstitutes (IBAN), an die der Zuschuss ausbezahlt werden soll.

Das Hochladen von Unterlagen ist nicht notwendig

Ich bin Pensionist/in und beziehe nur meine Pension: Wo finde ich mein Brutto-Jahreseinkommen?

Als Pensionist(in finden Sie Ihr Brutto-Jahreseinkommen 2022 beispielsweise:

  • auf dem Einkommenssteuerbescheid (sofern vorhanden)
  • Im FinanzOnline unter „Datenübermittlungen“
  • oder erhalten dieses auf Rückfrage bei der pensionsauszahlenden Stelle

Hinweis: Falls Sie das Service der Dateneingabe auf Ihrem Wohnsitzgemeindeamt in Anspruch nehmen wollen, denken sie bitte daran die erforderlichen Unterlagen mitzunehmen.

Falsche Angaben im Antragsformular führen zur Ablehnung des Zuschusses!!!

 

Wie erfahre ich von der Genehmigung oder Ablehnung?

  1. Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages: Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie auf Wunsch eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages auf die von Ihnen angegebene Email-Adresse (optional). In weiterer Folge werden Ihre Angaben automatisiert geprüft.
  2. Prüfungsergebnis:
  3. Nach positiver Prüfung erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben
  4. Sollte Ihr Antrag individuell überprüft werden müssen, kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit. In diesem Fall werden Sie darüber informiert.
  5. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben, das auch die Begründung für die Ablehnung Ihres Antrages aufweist. Sollten Sie Fragen zur Ablehnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde.
  6. Auszahlung (nur bei Genehmigung): Der Bonus wird an die von Ihnen im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen. Die Online-Beantragung ermöglicht eine rasche Abwicklung der Anträge, die ersten Auszahlungen erfolgen bereits Anfang März dieses Jahres.

31.01.2024