OBS übernimmt Sozialtarifvergabe - Entlastung bei Energiekosten

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mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Energiekosten entlasten. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle.

  • Der Gesetzgeber führt für einkommensschwache Haushalte ab 1. April 2026 einen Sozialtarif in Form eines gestützten Strom-Preises ein. Für begünstigte Haushalte wird der Energiepreis für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) fungiert hier als zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten.

    Die vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte erhalten dabei von der OBS ein entsprechendes Informationsschreiben.

  • Ebenfalls ab 1. April 2026 berechnet die OBS auf Antrag das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte und stellt entsprechende Bescheide aus. Diese dienen zur Vorlage bei den zuständigen Stellen für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut sowie für klimarelevante Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG).

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Weiterführende Informationen zur Befreiung vom ORF-Beitrag, zum Sozialtarif für Strom und zu weiteren Unterstützungen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie unter: OBS.at/befreiung


30.03.2026