HPAI-Risikogebiet – Gesamtes Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko

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In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl bei den Wildvögeln wie auch beim gehaltenen Geflügel. Verhältnismäßig wurden heuer allerdings vermehrt Ausbrüche im Hausgeflügel gemeldet.

In Österreich wurden in den letzten Wochen im Rahmen des Geflügelpest-Wildvogelmonitorings vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden, zuletzt auch ein Schwan in Oberösterreich in der Nähe des Ennskraftwerks in Kronstorf.

Aufgrund der derzeitigen Lage und auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES, hat das BMASGPK durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN 20251030 AVN 2025 33) das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen (siehe Anlage).

Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Risiko:

  1. Enten und Gänse sind von anderen Vögeln getrennt zu halten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und
  2. es ist dafür zu sorgen, dass das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.
  3. die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Vözu dem wildlebende Vögel Zugang haben, erfolgen.gel Zugang haben, erfolgen.
  4. die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgenmit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

  5. Besondere Meldepflichten:
  • Abfall der FutterAbfall der Futter-- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
  • Abfall der EierproduAbfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tagektion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
  • Mortalitätsrate höher als 3 % in einer WocheMortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche

Es wird daher die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!


Der Fund von toten Wasservögeln oder toten Greifvögeln ist unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft zu melden.

03.11.2025