Aufgrund mehrerer Fälle von HPAI bei Wildvögel, sowie Geflügelpest in Geflügelhaltungen hat Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in einer Kundmachung HPAI Risikogebiete verlautbart.
Der Bezirk Grieskirchen wurde darin in den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gelistet. Was bedeutet das?
- In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt Stallpflicht für Geflügel.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Jeder Verdacht auf Infektion mit Geflügelpest ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen
- Ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) sind zu melden.
- Tot aufgefundenen wildlebende Wasservögeln und Greifvögeln sind bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde verpflichtend zu melden
Alle Informationen finden Sie im Detail in diesem Informationsblatt des Landes OÖ
Darüber hinaus ist jede Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden, bzw muss im Veterinärinformationssystem – VIS eingetragen werden. Dies betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.
Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gem. § 8 Abs. 2 Vogelgesundheitsverordnung – VGV- eingehalten werden - Vogelgesundheitsverordnung bzw. beiliegendes Informationsblatt.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist die Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel äußerst wichtig.