Anrainerpflicht Heckenschnitt - Freihaltung von Wegen und Verkehrszeichen

Heckenscheere bei der Arbeit

Aufgrund des starken Wachstums in den letzten Wochen möchten wir alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer eindringlich darauf hinweisen, dass Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen!

Besonders wichtig ist dabei:

  • Öffentliche Gehwege müssen in ihrer vollen Breite benutzbar bleiben.
  • Verkehrszeichen sowie Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.
  • Pflanzenbewuchs darf nicht in den Straßenraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen, insbesondere in Kurvenbereichen
  • Das Lichtraumprofil – mindestens 2,20 m über dem Gehsteig und mindestens 4,50 m über der Fahrbahn muss eingehalten werden


Lichtraumprofil

Wir bitten Sie daher dringend, das Grün entlang Ihrer Grundstücksgrenzen umgehend bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Verkehrssicherheit und einem gepflegten Ortsbild!

17.06.2025